Als regionale Baufirma arbeiten wir mit ausgewählten und zuverlässigen Partnerfirmen zusammen, die uns in unserer kompetenten Arbeit unterstützen. Mit Ihrem Anruf sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Daten an unsere Partnerfirmen weiterleiten, damit wir Sie qualitätsbewusst beraten können.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Fenstern und Türen,, die Inhalt der Leistungen sind, zu verschaffen. Außerdem muss er sofort nach Ausführung
unsere Arbeiten überprüfen, ob alle betroffenen Gegenstände und sonstige Anlagen im ordnungsgemäßen Zustand von unseren Mitarbeitern
hinterlassen wurden.
Arbeitsausführung
Die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt allein unserem Monteur,
der hierbei vor allem die Gesichtspunkte einer nachhaltigen Arbeitsweise zu beachten hat.
Arbeitserfolg
Unsere Arbeiten sind Gegenstand eines Dienstvertrages. Für den Erfolg übernehmen wir keine Gewähr.
Ausführungstermin
Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich.
Preise
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ausschließlich für Arbeiten, die mit Handwerkzeugen oder manuell ausgeführt werden. Der Einsatz
anderer Maschinen und Geräte wird gesondert berechnet. Das gleiche gilt für Arbeiten, die nur mittelbar die Anbringung von Fenstern und/ oder Türen bezwecken, z.B. Öffnen von Mauerwerk und/oder Grabarbeiten. Strom und Wasser sind vom Kunden kostenlos zu stellen oder
von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel. Unser Auftraggeber bevollmächtigt uns ausdrücklich, eine etwa notwendige
Abfallbeseitigung in seinem Namen und auf seine gesonderte Rechnung zu veranlassen. Alle etwa uns entstehenden Abfallbeseitigungskosten trägt der Auftraggeber.
Ausschluss der Verantwortung
Wir übernehmen keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:
1. Arbeiten an defekten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Fenster- und/ oder Türanlagen.
Haftung
Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für
uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Reklamation
Wegen der ständigen Benutzung von Fenstern und Türen bestehen auch ständig Störungsgefahren durch deren missbräuchliche Benutzung. Deshalb müssen uns Reklamationen innerhalb einer Woche nach Ausführung der Arbeiten schriftlich zugehen. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen.
Zahlung
Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z.B. Mahnspesen von EUR 9,00 pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an. Unberechtigte Abzüge
werden kostenpflichtig nachbelastet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst vorerwähnten Verzugskosten und Verzugszinsen, auch noch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden
effektiven Inkassokosten (mindestens 9% des Rechnungsbetrages sowie weitere Aufwendungen gemäß Tarif), inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen. Der Lieferant ist
berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.
Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen unserer Auftraggeber gegen unsere Forderung ist ausgeschlossen.
Vertragsänderung
Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand, Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Teilnichtigkeit ist Hanau. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Hanau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.